Wettbewerb 2024

Kleingärtnerische Nutzung – Hauptbestandteil der Zukunftssicherung des Kleingartenwesens

Der Wettbewerb soll dazu beitragen, städtebauliche, soziale, ökologische und stadtklimatische sowie gartenkulturelle Leistungen des organisierten Kleingartenwesens für die Gesellschaft zu verdeutlichen. Mit dem Wettbewerb soll eine Aufwertung unserer Kleingartenanlagen in der Öffentlichkeit und der Lebenskultur der Bevölkerung unseres Landkreises erreicht werden.

Kleingartenanlagen und deren Vereine sind mehr denn je Orte, an denen Menschen miteinander auf einer gemeinsamen Basis zusammenarbeiten, eine sinnvolle Freizeit gestalten, Freude an der Gartenarbeit haben und sich für die Natur und die Landschaft einsetzen. Sie führen die verschiedensten sozialen Schichten zusammen, animieren sich für ein gemeinsames Ziel selbst aktiv einzubringen. Es werden Lebens- und Rückzugsräume für Pflanzen, Tiere und Menschen geschaffen.

Die Kleingartenanlagen sind die grünen Lungen der Städte, regulieren den Wasserhaushalt und beinflussen positiv die Gesundheit der Menschen. Wettbewerb ist Fachberatung, eine Teilnahme sollte Ehrensache sein.

Wir rufen alle Mitgliedsvereine auf, am Wettbewerb 2024 teilzunehmen, um sich zu messen in der Gestaltung der Gärten, dem Anbau von Obst und Gemüse, dem Anlegen von Biotopen, der Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen, der Gestaltung des Vereinslebens und der des Bundeskleingartengesetzes.

Die Meldung zur Teilnahme der Vereine und Kleingärtner am Wettbewerb hat mit dem Meldebogen für die Kleingartenanlage beziehungsweise für Einzelgärten bis 2. Juni 2024 zu erfolgen.

Die Bewertung der Kleingartenanlagen und Einzelgärten erfolgt durch die Wettbewerbskommission unter Leitung des Kreisfachberaters in den Monaten August/September 2024. Die Terminplanung wird rechtzeitig bekannt gegeben.