Kleingartenrecht
Schulung und Anleitung der Vereinsvorstände der Mitgliedsvereine mit Fachwissen zum Rechtswesen im KGV, zur Umsetzung und Einhaltung des Buundeskleingartengesetzes, Durchsetzung und Einhaltung relevanter neuer Gesetze, Verordnungen, Satzungen. Mitteilungen und Richtlinien für das Kleingartenwesen unter Berücksichtigung der Belange des Bundeskleingartengesetzes mittels Einsatz unterstützender Bildungsinstrumente und –maßnahmen
Ansprechpartner des KV:
Bernd-Ulrich Wohlfarth
Vorsitzender des Kleingartenvereins "Mariensee 1921"
Erreichbarkeit:
Kreisverband der Kleingärtner Sonneberg e. V., Gustav-König-Straße 27, 96515 Sonneberg
✆: (03675) 429322
E-Mail: kv.garten.son@t-online.de
Richtlinie Galgenkegeln
Auf Grund verschiedener Nachfragen zum Galgenkegelturnier um den Pokal des Kreisverbandes und dessen Regeln legt der Kreisverband als Pokalgeber folgende Richtlinien fest:
1. Der Ausrichter des Turniers ist der Gewinner des Vorjahres.
Im Ausnahmefall kann der Ausrichter dieses Turnier auch an eine andere Gartenanlage abgeben, wenn das Einverständnis des Kreisverbandes vorliegt und der auszurichtende Verein dies als Antrag schriftlich beim KV einreicht. Der ursprüngliche Ausrichter gibt in diesem Antrag schriftlich sein Einverständnis dazu.
2. Laut Beschluss des Vorstandes des Kreisverbandes vom 05.06.2014 wird dem ausrichtenden Verein ein Zuschuss von 100 Euro gewährt. Dieser ist zweckgebunden für Urkunden, Medaillen, Pokale etc. zu verwenden. Dazu sind entsprechende Belege einzureichen. Dieser Zuschuss darf nicht als Bargeld (z.B. Preisgeld) verwendet werden.
3. Die Spielregeln zum Turnier obliegen dem jeweils ausrichtenden Verein, der diese allen Teilnehmern 8 Wochen vor Beginn des Turniers entsprechend bekannt zu geben hat.
4. Der Verein, welcher fünf Mal den Wanderpokal gewonnen hat, darf diesen behalten. Der Kreisverband stellt danach einen neuen Wanderpokal zur Verfügung.